Johannes Hallenberger
Rechtsanwalt
- geboren 1952
- als Rechtsanwalt zugelassen seit 1985
- Vorstandmitglied des Frankfurter Anwaltsvereins
- Vorstandsmitglied des Landesverbandes Hessen im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied der Rechtsberaterkonferenz der freien Wohlfahrtsverbände
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Ausländerrecht
- Asylrecht
- Einbürgerungsrecht
- allgemeines Verwaltungsrecht
- Sozialrecht
- Strafrecht
Fremdsprachen:
- englisch
- französisch
Kontakt:
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