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Johannes Hallenberger

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Hallenberger


  • geboren 1952
  • als Rechtsanwalt zugelassen seit 1985
  • Vorstandmitglied des Frankfurter Anwaltsvereins
  • Vorstandsmitglied des Landesverbandes Hessen im Deutschen Anwaltverein
  • Mitglied der Rechtsberaterkonferenz der freien Wohlfahrtsverbände      

Tätigkeitsschwerpunkte:

Fremdsprachen:

  • englisch
  • französisch

Kontakt:

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Landesverband Hessen