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Arzthaftung

Vom Behandlungsfehler über Kunstfehler bis zum echten Ärztepfusch - hier berät Sie unser Rechtsanwalt auf dem Gebiet der Arzthaftung und erstreitet notfalls eine angemessene Entschädigung für Sie!  

Für Patienten ist es nur schwer nachvollziehbar, wenn nicht sogar unmöglich, die Umstände einer fehlerhaften Behandlung zu erkennen. Meist werden die Missstände erst aufgedeckt, wenn der Patient einen Rechtsanwalt hinzuzieht. Wenn Sie das Gefühl haben, durch ein vermeidbares ärztliches Versagen geschädigt worden zu sein, wenden Sie sich vertrauensvoll an unseren Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts, Andreas Funke.   

Das Arzthaftungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sehr schnell an Bedeutung gewonnen hat. Der moderne Patient akzeptiert es nicht kommentarlos, das Objekt eines Behandlers zu sein. Er möchte aktiv an seiner Therapie teilnehmen und mitentscheiden - schließlich geht es um seine Gesundheit und sein Leben. Ein anderer Grund für die steigende Zahl von juristischen Verfahren gegen Ärzte sind die Sparbestrebungen im Gesundheitswesen. Eine optimale Versorgung und Behandlung der Patienten ist dadurch oft nicht möglich. So fallen bei Kassenpatienten bisweilen notwendige ärztliche Leistungen den Einsparungen zum Opfer. Weil die Ärzte durch die Gesundheitsreformen weniger verdienen, lassen manche von ihnen den Patienten nur noch die medizinische Hilfe zukommen, die zu ihrem Arztbudget passt.      

Bei der Behandlung durch Ärzte lassen sich aber auch Fehler nicht ausschließen, schließlich arbeiten hier nur Menschen. Wenn aber ein Patient massiv in seiner Gesundheit geschädigt wird, darf es kein Tabu sein, zumindest auf der finanziellen Seite einen bestmöglichen Ausgleich zu schaffen. Damit kann der Patient entweder eine andere Behandlung anstreben oder sich Hilfen leisten, die ein Leben mit dem Schaden erträglicher machen. Stichworte sind Entschädigung und Schmerzensgeld.      

Arzthaftung und Arzthaftungsrecht betreffen alle Bereiche von Behandlungsfehlern über Kunstfehler bis zum echten Ärztepfusch. In jedem Fall sind dadurch immer Menschen betroffen, manchmal sogar ihr Leben. In solchen Situationen, die geprägt sind von Wut oder Verzweiflung, ist ein fundiert beratender Rechtsbeistand Stütze und Hilfe zugleich. Dann lässt es sich leichter ertragen, dass ein möglicher Verursacher der Gesundheitsbeschädigung oft hart und abweisend reagiert oder die Schädigung gar leugnet.      

Wir tragen unseren Teil dazu bei, Ihre Ungewissheit zu beseitigen, bewerten Ansprüche gegen Krankenhäuser, Ärzte, Pflegeeinrichtungen, erklären Ihnen, wie es beruflich und familiär weitergehen kann und wir vertreten Ihre Interessen, notfalls auch vor Gericht.      

Wir betreuen unsere Mandanten im Zusammenhang mit dem Medizinrecht unter anderem in folgenden Bereichen:    

  • Arzthaftung
  • Behandlungsfehler
  • Diagnosefehler
  • Kunstfehler
  • Therapiefehler
  • Schönheitsoperationen
  • Schadensersatz
  • Schmerzensgeld
  • Personenschäden
  • Ständerecht
  • Gutachter