Ausländerrecht
Asyl, Arbeitserlaubnis, Passangelegenheiten, Visum, Abschiebung - in diesen und vielen anderen ausländerrechtlichen Angelegenheiten berät Sie unser Rechtsanwalt für Ausländerrecht.
Seit Beginn der Globalisierung, bedingt durch zunehmend internationales Handeln, leben immer mehr Bürger anderer Staaten bei uns - befristet oder dauerhaft. Die damit zusammenhängenden juristischen Rahmenbedingungen sind für den Laien kaum durchschaubar. Daher ist hier rechtzeitige Beratung durch einen Anwalt unabdingbar. Nur so lassen sich Unklarheiten schon regeln, bevor sie zu Problemen werden. Auch gibt es eine Reihe von Unterschieden zwischen Bürgern der EU und Bürgern aus Nicht-EU-Staaten.
Sprechen Sie unsere Kanzlei an, wenn Sie oder Bekannte von Ihnen ausländerrechtliche Probleme haben. Die jahrelange Erfahrung unseres Rechtsanwalts für Ausländerrecht Johannes Hallenberger ist die Basis für eine fundierte Beratung.
Das Ausländerrecht gehört in Deutschland zum Sonderordnungsrecht. Hier wird im Wesentlichen die Einreise und der Aufenthalt von Menschen geregelt, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Gegenstände des Ausländerrechts sind beispielsweise Bestimmungen über Einreise, Aufenthalt, Niederlassung, Erwerbstätigkeit, Integration und soziale Sicherung.
Für unsere Mandanten betreuen wir unter anderem folgende Schwerpunkte:
- Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen
- Arbeitserlaubnis
- Bleiberecht
- Härtefall
- Erteilung, Versagung und Widerruf von Aufenthaltstiteln
- Zurückweisung
- Ausreisepflicht
- Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Passersatz
- Passpflicht
- Visum
- Abschiebehaft
- Strafrecht (illegaler Aufenthalt)