Verwaltungsrecht
Unser Rechtsanwalt betreut Sie gerne in allen Belangen des Verwaltungsrechts.
Deutschland ist ein stark reglementierter Wirtschaftsstandort. Gerade daurch kommen Bürger, Unternehmen und Institutionen auf vielfältige Weise mit dem Staat in Berührung. Fast zwangsläufig ergeben sich aus den exekutiven Rechtsverhältnissen Spannungspunkte, die einer juristischen Klärung bedürfen, vor allem dann, wenn Betroffene in der Ausübung ihrer vermeintlichen Rechte beeinträchtigt werden.
Speziell das noch häufig latent vorhandene „Gefühl", gegen den Staat nichts erreichen zu können, stellt sich als falsch heraus, wenn man sich auf die professionelle Unterstützung einer im Verwaltungsrecht erfahrenen Anwaltskanzlei verlässt. Suchen Sie deshalb für eine qualifizierte Rechtsberatung unseren Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht, Johannes Hallenberger auf.
Unter dem Verwaltungsrecht wird das Recht der exekutiven Staatsverwaltung zusammengefasst. Es ist damit ein Teilbereich des öffentlichen Rechts. Betroffen ist der einzelne Bürger durch seine Rechtsbeziehungen zum Staat. Darüber hinaus regelt es auch die Funktionsweise der Verwaltungsinstitutionen und ihr Verhältnis zueinander. Das Verwaltungsrecht wird üblicherweise in allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht unterteilt. Dabei legt das allgemeine Verwaltungsrecht die Grundlagen und Grundsätze der Verwaltung und ihrer Tätigkeit fest. Das besondere Verwaltungsrecht stellt fachspezifische Rechtsregeln für spezielle Tätigkeiten einzelner Verwaltungszweige auf (z. B. Baurecht, Kommunalrecht, Straßenverkehrsrecht u.a.).
Wir betreuen unsere Mandanten in allen Belangen des Verwaltungsrechts, unter anderem in folgenden Bereichen:
- Öffentliches Baurecht
- Raumordnungsrecht
- Planungs- und Denkmalschutzrecht
- Vergaberecht
- Umweltrecht
- Kommunalrecht
- Beamtenrecht
- Subventionsrecht
- Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht
- Versammlungsrecht
- Ausländerrecht